VERHALTENSKODEX

INHALT

1. MENSCHENRECHTE
1.1 Soziale Grundrechte und Prinzipien
1.2 Chancengleichheit, Diskriminierungsverbot und gegenseitiger Respekt

2. SCHUTZ DER UMWELT

3. UMGANG MIT GESCHÄFTSPARTNERN UND DRITTEN
3.1 Fairer Wettbewerb und Vermeidung von Steuerhinterziehung
3.2 Handelskontrolle
3.3 Dialog mit Händlern und Geschäftspartnern

4. ANTIKORRUPTIONSMAßNAHMEN UND VERMEIDUNG VON INTERESSENKONFLIKTEN
4.1 Korruption und Bestechung
4.2 Umgang mit Spenden und Sponsoring
4.3 Interessenkonflikte

5. DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT

6. FIRMENEIGENTUM UND BETRIEBS- UND GESCHÄFTSGEHEIMNISSE
6.1 Firmeneigentum
6.2 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

7. MITARBEITER

8. ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ

Verhaltenskodex

Verantwortungsvolles, ethisches und rechtmäßiges Handeln ist eine der Grundvoraussetzungen für unseren unternehmerischen Erfolg. Dies war und ist fester Bestandteil unserer Unternehmenskultur und bildet die Basis für das Vertrauen, welches uns unsere Kunden, Geschäftspartner und auch die Öffentlichkeit entgegenbringen.

Zu unserer Unternehmensgruppe gehören die Gesellschaften hauck GmbH & Co. KG, die EURET 3000 GmbH und die KP Family International GmbH. Unser Geschäftsumfeld wird durch eine Vielzahl von rechtlichen Vorschriften immer komplexer, wodurch die Gefahr von Rechtsverstößen steigt. Die Unternehmensgruppe ist sich dieser Herausforderungen bewusst und hat deshalb den nachstehenden Verhaltenskodex verabschiedet.

Der Verhaltenskodex legt grundsätzliche Prinzipien fest, die für alle Mitarbeiter und Führungskräfte der Unternehmensgruppe gelten. Jeder unserer Mitarbeiter hält sich an die Gesetze, Vorschriften, Standards und internen Regeln und richtet sein Handeln am Leitbild und den Unternehmenswerten der Unternehmensgruppe aus. Das Ansehen der Unternehmensgruppe wird durch das Auftreten, Handeln und Verhalten jedes Einzelnen geprägt. Unangemessenes Verhalten auch nur eines Mitarbeiters kann der Unternehmensgruppe bereits erheblichen Schaden zufügen. Jeder unserer Mitarbeiter achtet bei der Erfüllung seiner Aufgaben und beim Auftreten in der Öffentlichkeit darauf, dass er die anwendbaren Gesetze einhält und dem Ansehen des Unternehmens nicht schadet.

Jeder Mitarbeiter ist persönlich für die Einhaltung dieses Verhaltenskodex verantwortlich. Jeder Vorgesetzte/Führungskraft stellt sicher, dass die Mitarbeiter seines Bereiches die Verhaltensgrundsätze kennen und einhalten. Erster Ansprechpartner für jeden unserer Mitarbeiter bei Fragen bzw. Unsicherheiten zu den Verhaltensgrundsätzen ist sein Vorgesetzter oder eine Führungskraft. Verstöße gegen den Verhaltenskodex können bei der Kontaktstelle für Hinweisgeberschutz gemeldet werden.

1. MENSCHENRECHTE

1.1 Soziale Grundrechte und Prinzipien

Die Unternehmensgruppe verpflichtet sich, in ihrem Einflussbereich die internationalen Menschenrechte einzuhalten. Kinderarbeit lehnen wir strikt ab. Alle unsere Mitarbeiter müssen das national gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben. Wir honorieren Leistung durch angemessene Löhne, die sich nach Kompetenz, Verantwortung und Erfahrung richten. Jegliche Form von Zwangsarbeit wird abgelehnt, sämtliche Mitarbeiter müssen aus eigenem freiem Willen angestellt werden. Wir respektieren das Recht unserer Mitarbeiter auf Koalitionsfreiheit. Unabhängig davon ermöglichen wir unseren Mitarbeitern stets, ihre Belange direkt vorzutragen.

1.2 Chancengleichheit, Diskriminierungsverbot und gegenseitiger Respekt

Wir gewährleisten Chancengleichheit und Gleichbehandlung, ungeachtet ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Behinderung, Weltanschauung, Religion, Staatsangehörigkeit, sexueller Ausrichtung, sozialer Herkunft oder politischer Einstellung, soweit diese auf Toleranz und Respekt gegenüber Andersdenkenden beruht. Unsere Mitarbeiter werden grundsätzlich auf der Grundlage ihrer Qualifikation und ihrer Fähigkeiten ausgesucht, eingestellt und gefördert. Jeder unserer Mitarbeiter ist verpflichtet, jegliche Diskriminierung (z. B. durch Benachteiligung, Belästigung, Mobbing) zu unterlassen und ein respektvolles Miteinander zu ermöglichen.

Unsere Voraussetzungen…

- Wir behandeln unsere Kollegen, Vorgesetzte, Geschäftspartner, Kunden und Lieferanten stets respektvoll.

- Wir verurteilen keinen unserer Mitmenschen aufgrund von ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Behinderung, Weltanschauung, Religion, Staatsangehörigkeit, sexueller Ausrichtung, sozialer Herkunft, politischer Einstellung und Alter.

- Es werden weder Mobbing noch Diskriminierung Anderer geduldet. Egal, ob es einen selbst oder einen Mitmenschen betrifft, wenden wir uns bei Vorkommnissen immer an die Vertrauensperson.

- Über Abwesende wird so wertschätzend gesprochen, als wären sie anwesend. Bei Konflikten und Unstimmigkeiten sprechen wir MIT der betroffenen Person und nicht ÜBER die Person.

- Weder mündliche noch körperliche Auseinandersetzungen werden geduldet. Jede Form von Gewalt ist untersagt.

Meine Selbstkontrolle…

- Schaue ich weg, wenn ich merke, dass ein Mitmensch unfair behandelt, ausgegrenzt oder gemobbt wird?

- Behandle ich Mitmenschen, mit denen ich schlechter zurechtkomme, respektvoll und fair?

- Beteilige ich mich an Lästereien mit Anderen oder in Gruppen?

2. SCHUTZ DER UMWELT

Die Unternehmensgruppe respektiert und schont die Umwelt und setzt die Nachhaltigkeit sowie ökologische und soziale Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern, ihren Kunden und der Öffentlichkeit konsequent um.

Wir nutzen die Ressourcen effizient, optimieren laufend unsere Prozesse und halten alle Anforderungen der länderspezifischen Umweltschutzgesetze ein.

Wir wollen eine Zukunft, in der die gesunde Entwicklung von Kindern maßgeblich durch unsere Produktinnovationen und Arbeitsweisen geprägt wird. Deshalb sind wir stets bestrebt neue und innovative Technologien in der Produktion und Entwicklung einzusetzen. Umwelteffizienz und Nachhaltigkeit sollen über den gesamten Lebenszyklus wirken.

Wir halten jeden Mitarbeiter an, sich für den Umweltschutz zu engagieren und alle natürlichen Ressourcen, die in unserem Betrieb eingesetzt werden, zweckmäßig, sparsam und effizient einzusetzen.

Unsere Voraussetzungen…

- Wir setzen unsere Ressourcen so schonend und umsichtig wie möglich ein.

- Wir entsorgen Abfallmaterialien, die wir nicht vermeiden oder verwerten können, auf verantwortliche Weise.

- Wir vermeiden allgemeine Verschwendungen (z. B. Papier beim Drucken).

- Wir versuchen stetig Arbeitsabläufe und Prozesse zu optimieren und Fehler zu verbessern.

Meine Selbstkontrolle…

- Schaue ich stehts darauf, wie ich mit meinen Ressourcen umgehe (z. B. Energie spare, indem ich das Licht beim Verlassen der Arbeit ausschalte / E-Mails weiterleite, anstatt sie auszudrucken)?

- Trenne ich Abfallmaterialien (z. B. Folie und Pappe) um den weiteren Recyclingvorgang zu erleichtern?

- Weise ich meine Mitmenschen freundlich darauf hin, wenn sie Ressourcen einsparen können (z. B. Stoßlüften, anstatt das Fenster dauerhaft zu kippen)?

3. UMGANG MIT GESCHÄFTSPARTNERN UND DRITTEN

3.1 Fairer Wettbewerb und Vermeidung von Steuerhinterziehung

Wir bekennen uns zum fairen Umgang mit unseren Geschäftspartnern, sowie mit Dritten und unterstützen einen fairen und unverfälschten Wettbewerb unter Einhaltung des Wettbewerbs- und Kartellrechts. Wir unterlassen Absprachen bei Konditionen, Preisen und Strategien. Zudem teilen wir keine Märkte und nehmen an keinen wettbewerbswidrigen Boykotten teil. Es ist wichtig, in allen Gesprächen mit Geschäftspartnern und Wettbewerbern aufmerksam und sensibel hinsichtlich der Gesprächsthemen zu bleiben, da diese schnell bedenklich hinsichtlich kartell- und wettbewerbsrechtlicher Sicht sind. Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, den Führungskräften und unseren Geschäftspartnern ihre steuerlichen Pflichten zu erfüllen. Die bewusste Beihilfe zur Steuerhinterziehung darf weder geleistet, noch dazu aufgefordert werden.

Unsere Voraussetzungen…

- Wir treffen keine Absprachen mit Wettbewerbern (z. B. Preisinformationen, Marktstrategien).

- Wir teilen Wettbewerbern keine wettbewerbsrelevanten Infos mit oder tauschen diese aus.

- Wir treffen keine Absprachen im Hinblick auf Ausschreibungen oder Angeboten.

- Wir veranlassen keine Boykottmaßnahmen gegen bestimmte Kunden oder Lieferanten.

- Sollten wettbewerbskritische Themen zur Sprache kommen, distanzieren wir uns davon und melden es unserem Vorgesetzen.

- Sollten wir uns unklar über die Rechtmäßigkeit eines Vorgangs sein, oder Zeuge wettbewerbswidriger Vorgänge, informieren wir unseren Vorgesetzen.

Meine Selbstkontrolle…

- Wurde ich bereits mit wettbewerbskritischen Themen konfrontiert? Wie habe ich darauf reagiert?

- Weiß ich, wie ich mich verhalte, wenn wettbewerbskritische Themen zur Sprache kommen?

3.2 Handelskontrolle

Wir halten uns an die gesetzlichen Vorschriften, welche den Import und Export von Gütern verbieten, beschränken oder die Erbringung von Dienstleistungen und Finanztransaktionen regulieren.

3.3 Dialog mit Händlern und Geschäftspartnern

Unseren Händlern und Geschäftspartnern gegenüber verhalten wir uns immer fair und ehrlich. Geschäftsinformationen unserer Partner, Betriebsgeheimnisse, oder Ähnliches werden immer vertraulich behandelt und Dokumente sachgerecht aufbewahrt. Die Erwartungen und Wünsche werden erfasst, um eine gute Zusammenarbeit mit unseren Händlern und Geschäftspartnern zu gewährleisten.

Unsere Voraussetzungen…

- Wir informieren unseren Vorgesetzen, wenn Geschäftspartner nicht nach Abmachungen, Verträgen, Regeln oder Gesetzen handeln.

- Im Umgang mit unseren Geschäftspartnern und Dritten sind wir respekt- und würdevoll.

- Wir selbst verhalten uns, wie wir es auch von unseren Geschäftspartnern erwarten.

- Bei negativen Auffälligkeiten reagieren wir stets rechtskonform und fair.

Meine Selbstkontrolle…

- Versuche ich immer das Beste aus einer Zusammenarbeit mit einem Geschäftspartner herauszuholen (Gute Geschäftsbeziehung)?

- Vertrete ich die Unternehmensgruppe immer zuverlässig, fair und halte mich an Umgangsformen?

- Treffe ich meine Entscheidungen immer neutral und berücksichtige die Regeln der Höflichkeit?

- Nehme ich bei Abweichungen/Missständen offen Stellung & gebe Diese an den Vorgesetzen weiter?

4. ANTIKORRUPTIONSMAßNAHMEN UND VERMEIDUNG VON INTERESSENKONFLIKTEN

4.1 Korruption und Bestechung

Wir unterstützen die nationalen und internationalen Bemühungen, den Wettbewerb nicht durch Bestechung zu beeinflussen, oder zu verfälschen und lehnen jegliches korrupte und unternehmensschädigende Verhalten ab.

Keiner unserer Mitarbeiter darf die geschäftlichen Verbindungen der Unternehmensgruppe zum eigenen oder fremden Vorteil oder zum Nachteil der Unternehmensgruppe ausnutzen.

Wir verpflichten uns, im Geschäftsverkehr keine unerlaubten privaten Vorteile (z. B. Geld, Sachwerte, Dienstleistungen) zu gewähren oder anzunehmen, Einladungen und Bewirtungen auszusprechen oder anzunehmen, die geeignet sind, unsere Entscheidung zu beeinflussen.

BMI - Publikationen - Praktische Hilfestellungen für Antikorruptionsmaßnahmen (bund.de)

4.2 Umgang mit Spenden und Sponsoring

Wir vergeben Spenden – das heißt Zuwendungen auf freiwilliger Basis ohne Erwartung einer Gegenleistung – und Sponsorengelder nur im Rahmen der jeweiligen Rechtsordnung und in Übereinstimmung mit den hierfür geltenden internen Bestimmungen. Die Vergabe von Spenden erfolgt transparent und nachprüfbar. Mit unseren Sponsoring-Aktivitäten unterstützen wir Kultur, Bildung, Wissenschaft und Sport.

Unsere Voraussetzungen…

- Zuwendungen dürfen nur gegeben oder empfangen werden, wenn sie im Einklang mit den lokalen Gesetzen sind.

- Allein der Eindruck einer potenziellen Einflussnahme ist zu vermeiden, somit geben wir keinem Dritten Anlass dazu, eine Beeinflussung zu vermuten.

- Wir halten alle Zuwendungen transparent und dokumentieren diese.

- Wenn wir uns sozial mit Spenden oder Sponsoring engagieren, werden diese niemals mit den Geschäftsentscheidungen verknüpft.

- Wir achten besonders im Umgang mit Amtsträgern darauf, wie wir mit Zuwendungen umgehen.

- Wir nehmen keine Geschenke, Einladungen oder andere Zuwendungen an, die eine geschäftliche Entscheidung dadurch beeinflussen und einen persönlichen, privaten oder geschäftlichen Vorteil erzielen.

- Im Zweifel lehnen wir angebotene Geschenke, Einladungen oder sonstige Zuwendungen freundlich ab.

- Wir nutzen immer das 4-Augen-Prinzip bei wichtigen Entscheidungen zur Absicherung.

Meine Selbstkontrolle…

- Weiß ich, wie ich im Falle des Erhalts einer Einladung, eines Geschenkes, oder einer Zuwendung umgehe? An welche Richtlinien muss ich mich diesbezüglich halten?

- Dokumentiere ich meine Entscheidungen im Geschäftsverkehr immer transparent und nachvollziehbar?

- Habe ich bereits den Fall erlebt, dass mir im Zusammenhang mit einer Geschäftsentscheidung jemals Geld, Geschenke oder Gefälligkeiten angeboten wurden?

- Nehme ich Stellung, wenn ich eine Korruption vermute und weiß ich, wohin ich mich wenden muss?

4.3 Interessenkonflikte

Wir legen Wert darauf, dass unsere Mitarbeiter bei ihrer dienstlichen Tätigkeit nicht in einen Konflikt zwischen privaten Interessen und denen des Unternehmens geraten. Ihre Entscheidungen sollten ausschließlich auf der Grundlage objektiver Kriterien beruhen. Deshalb gilt es, alle Situationen, aus denen Interessenkonflikte entstehen können, zu vermeiden oder unverzüglich eine Führungskraft zu informieren.

Unsere Voraussetzungen…

- Wir überlegen zuerst selbst, ob es sich um einen Interessenkonflikt handelt oder es dazu führen könnte.

- Wir überlegen, ob wir Interessenkonflikte eigenständig lösen können. Sollte das nicht der Fall sein, wenden wir uns an unseren Vorgesetzten und suchen zusammen nach einer Lösung.

- Wir geben berufliche Nebentätigkeiten bei unserem Vorgesetzen und dem Personalleiter an.

- Wir achten in unserer Freizeit darauf Interessenkonflikte in sozialer, politischer und kultureller Hinsicht aufzulösen.

- Aus nur für uns zugänglichen Dokumenten oder Informationen ziehen wir keinen persönlichen Nutzen.

Meine Selbstkontrolle…

- Weiß ich, wie ich Interessenkonflikte vermeide und mich im Fall verhalten muss?

- Weiß ich, welche Angelegenheiten einen Interessenkonflikt hervorrufen können?

Beispiele Interessenkonflikte:

. Verwandte oder Bekannte sind in der gleichen Firma beschäftigt (unterschiedliche Führungsebenen).

. Ausführen einer Nebentätigkeit, ohne es mit dem Arbeitgeber abzusprechen.

. Geschäftliche Informationen privat nutzen.

. Im Privaten Vorlieben ausleben, die sich negativ auf das Unternehmen auswirken.

5. DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT

Wir erheben, verarbeiten oder nutzen personenbezogene Daten nur, soweit dies für den festgelegten, eindeutigen und rechtmäßigen Zweck erforderlich ist. Wir tragen dafür Sorge, dass die Verwendung von Daten für den Betroffenen transparent ist, seine Rechte auf Auskunft und Berichtigung, sowie gegebenenfalls auf Widerspruch, Sperrung und Löschung gewahrt werden. Wir verpflichten uns zu einem angemessenen Standard bei der Absicherung der Informationsverarbeitung. Alle Komponenten der Informationsverarbeitung müssen so gesichert sein, dass die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Nachweisbarkeit der schützenswerten Informationen gewährleistet und eine unbefugte interne und externe Nutzung verhindert wird.

Unsere Voraussetzungen…

- Wir handeln nach dem Bundesdatenschutzgesetz und der Datenschutzgrundverordnung.

- Wir schützen die Daten unserer Mitmenschen, Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern und respektieren deren Privatsphäre.

- Wir beschäftigen einen Datenschutzbeauftragten, welcher alle rechtlichen Bestimmungen einhält und ihnen folgt.

- Wir bewahren alle personenbezogenen Daten sorgsam und unzugänglich auf.

Meine Selbstkontrolle…

- Habe ich mich darüber informiert, welche Regeln ich bezüglich des Datenschutzes einhalten muss.

- Bin ich mir sicher, dass mir überlassene, personenbezogene, oder anderweitige Daten sicher in meiner Obhut verwahrt sind.

- Achte ich auf Datenschutz/Privatsphäre meiner Kollegen?

Beispiele Datenschutz:

. Dokumente, die im Drucker liegen, verdeckt liegen lassen.

. Dokumente auf dem Platz verdeckt hinlegen.

. Mitarbeitergespräche in gesonderten Räumen abhalten.

. Betroffene Personen immer vorher fragen, ob Informationen weitergegeben werden dürfen.

6. FIRMENEIGENTUM UND

BETRIEBS- UND GESCHÄFTSGEHEIMNISSE

6.1 Firmeneigentum

Firmeneigentum oder Vermögenswerte dienen der Unternehmensgruppe zur Erreichung der Unternehmensziele. Es wird von jedem Mitarbeiter erwartet, dieses Eigentum und die Vermögenswerte zu schützen. Hier ist es egal, ob es sich um materielle, immaterielle oder finanzielle Vermögenswerte handelt. Zudem gehören auch Arbeitszeit und Arbeitsergebnisse zu den Vermögenswerten. Jeder unserer Mitarbeiter darf das Firmeneigentum der Unternehmensgruppe nur dienstlich nutzen, sofern nicht Sonderregelungen die private Nutzung zulassen. Jeder unserer Mitarbeiter hat das Eigentum der Unternehmensgruppe bestimmungsgemäß und schonend zu behandeln und vor Verlust und Schaden zu schützen.

Unsere Voraussetzungen…

- Wir schützen alles uns überlassenes Sachvermögen, Firmeneigentum und Ressourcen (z. B. Laptop).

- Jedem Diebstahl eines Firmeneigentums/Vermögenswert wird nachgegangen und nicht geduldet.

- Betriebsmittel aber auch Dienste wie Internet oder E-Mail verwenden wir nur, wenn es nicht anders geregelt ist, für betriebliche Zwecke.

- Wir vermeiden Schäden, unnötige Kosten und sonstige Nachteile .

Meine Selbstkontrolle…

- Habe ich/ nutze ich bewusst Firmeneigenturm, Arbeitszeit oder Informationen für private Zwecke?

- Gehe ich sorgsam mit dem mir zur Verfügung gestellten Firmeneigentum um?

- Spreche ich Kollegen offen an, wenn diese nicht sorgsam mit Betriebseigentum umgehen?

- Weiß ich, wie ich vorgehen muss, wenn ich von einem Diebstahl mitbekomme?

- Entsprechen die Angaben, in den von mir erstellten Abrechnungen (z.B. Reisekostenabrechnungen) den Tatsachen?

6.2 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Jeder unserer Mitarbeiter ist verpflichtet, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihm im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit anvertraut oder sonst bekannt geworden sind, geheim zu halten und keiner unbefugten Person zugänglich zu machen oder für unzulässige Zwecke zu verwenden. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind von Dritten geheim zu halten und diese nur im Rahmen, der mit den jeweiligen Dritten getroffenen Vereinbarungen, zu verwenden. Wir erkennen das geistige Eigentum von Wettbewerbern und Geschäftspartnern an.

Unsere Voraussetzungen…

- Internes Firmen Know-how, Geschäfts- und Firmenberichte, Kostenübersichten, sowie alle Informationen über Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter, sind streng vertraulich zu behandeln, soweit diese Informationen nicht bereits öffentlich bekannt sind.

- Möchten wir Externen oder Geschäftspartnern Infos oder Auskünfte erteilen, muss dies immer mit dem Vorgesetzen abgesprochen werden und/oder eine Vereinbarung abgeschlossen werden.

- Vertrauliche Informationen, die nur für einen bestimmten Personenkreis bestimmt sind, geben wir weder intern noch extern an andere Personenkreise weiter.

Meine Selbstkontrolle…

- Habe ich mich darüber informiert, was Alles unter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse fällt?

- Gebe ich oder habe ich bereits im Privaten firmeninterne Informationen weitergegeben?

- Habe ich vertrauliche Informationen intern oder extern weitergegeben, die nur für einen bestimmten Personenkreis bestimmt waren?

- Achte ich darauf, mit vertraulichen Informationen verantwortungsbewusst umzugehen?

- Vernichte ich Dokumente ordnungsgemäß und lasse sie nicht offen auf meinem Platz herumliegen

7. MITARBEITER

Jeder Einzelne im Unternehmen ist in seinem Bereich Teil eines Ganzen. Alle Aufgaben sind miteinander verknüpft, um gute Ergebnisse erzielen zu können. Es ist vor allem Teamfähigkeit in den einzelnen Geschäftsfeldern Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit und Erfolg im Job. Hierzu unterstützen und fördern wir ein konstruktives Miteinander.

In der Unternehmensgruppe wird von allen Beschäftigten erwartet, dass Arbeiten korrekt, zielorientiert und konzentriert ausgeführt werden. Die bestehenden Richtlinien, Regelungen und Vorschriften innerhalb der Unternehmensgruppe müssen von jedem Mitarbeiter eingehalten und beachtet werden. Sollte es zu Verstößen im Rahmen der Tätigkeiten kommen, können Mitarbeiter mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen.

Unsere Voraussetzungen…

- Wir verschließen nicht die Augen vor neuen Chancen und sind aufgeschlossen gegenüber neuen Möglichkeiten und Veränderungen.

- Unser Ziel im Team ist es, eine gute Zusammenarbeit zu ermöglichen, die auf Vertrauen basiert. Hierbei agieren wir immer als Vorbild gegenüber den anderen und leben das gewünschte Verhalten aktiv vor.

- Als Vorgesetzter befähigt man seine Mitarbeiter, Verantwortung innerhalb ihres Kompetenzbereichs zu übernehmen und ermutigt sie, Verbesserungsvorschläge einzubringen (Empowerment).

- Wir leben eine offene Feedbackkultur, für die wir Regeln aufgestellt haben.

- Wir pflegen einen fairen Umgang mit unseren Kollegen und sprechen offen darüber, wenn das Verhalten des anderen nicht unserem Verhaltenskodex entspricht.

Meine Selbstkontrolle…

- Bin ich Veränderungen gegenüber aufgeschlossen?

- Verhalte ich mich vorbildlich und lebe ich bewusst das gewünschte Verhalten vor?

- Fordere ich aktiv Feedback ein und gebe dieses wertschätzend entsprechend den vereinbarten Regeln?

- Deute ich lieber mit dem Finger auf andere, anstatt selbst die Problemlösung zu initiieren?

- Befähige ich als Vorgesetzter meine Mitarbeiter und gebe ihnen Verantwortung innerhalb ihres Kompetenzbereichs? Bin ich offen gegenüber Verbesserungsvorschlägen meiner Mitarbeiter?

- Arbeite ich gewissenhaft?

- Teile ich gerne mein Wissen oder behalte es lieber für mich?

- Verpasse ich oft wichtige Informationen und mir fehlt Hintergrundwissen, da ich mich nicht informiere oder nachfrage?

- Versuche ich mich zu verbessern, gute Ergebnisse zu erzielen und hinterfrage auch mal Arbeitsabläufe?

- Gehe ich motiviert und mit einer positiven Einstellung an neue Aufgaben heran?

- Denke ich immer mit, sodass sich andere auf mich verlassen können?

8. ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ

Die Unternehmensgruppe nimmt ihre Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter wahr. Wir stellen sicher, dass sämtliche landesspezifischen gesetzlichen Anforderungen für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz umgesetzt werden.

Wir erhalten und fördern die Gesundheit, Sicherheit und ein leistungsförderndes Arbeitsumfeld durch vielfältige Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen. Jegliche Form von Alkohol, Drogen und anderen Substanzen, in Verbindung mit der Arbeit, werden nicht geduldet. Jeder Mitarbeiter trägt zur Förderung der Gesundheit und Sicherheit bei und hält sich an die Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Unsere Voraussetzungen…

- Unfälle und Verletzungen werden gemäß den gesetzlichen Anforderungen dokumentiert.

- Den Sicherheitshinweisen, Betriebsanleitungen und internen Regeln zur Bedienung von Maschinen sind immer Folge zu leisten.

- Wir tragen immer eine entsprechende Schutzausrüstung, gemäß unserer zu verrichtenden Arbeit.

- Maschinen (z. B. Gabelstapler) sind vor jeder Nutzung auf ihre Sicherheit und mögliche Mängel zu testen.

Meine Selbstkontrolle…

- Habe ich die benötigte Schulung/ Wissen, um mit speziellen Maschinen umgehen zu können? (Gabelstapler)

- Weiß ich wie ich mich im Falle eines Unfalls verhalte? Wie ist der Ablauf?

- Habe ich mich informiert, wo sich im Falle eines Notfalls Erste-Hilfe-Kasten, Sammelplatz, Feuerlöscher und Rettungswege befinden?